Berlin: (hib/STO) Nach der Bilanz des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes für 2008 erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/11709). Darin verweist die Fraktion darauf, dass jede Person auf Grundlage des Gesetzes unabhängig von ihrer persönlichen Betroffenheit ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht habe. Erfahren möchten die Abgeordneten unter anderem, wie viele Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes 2008 an die Bundesministerien und die ihnen nachgeordneten Behörden gestellt wurden und wie vielen Anfragen vollständig oder teilweise stattgegeben wurde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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