Berlin: (hib/HLE) Die kostenträchtigste Informationspflicht für die Wirtschaft ist die Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz. Diese Pflicht schlage mit jährlichen Kosten von 6,2 Milliarden Euro zu Buche, erklärt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Bericht 2008 zur Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus ( 16/11486). Weitere besonders kostenträchtige Informationspflichten sind die Abgabe der Umsatzsteuererklärung (3,65 Milliarden Euro), die Pflicht zur Jahres- und Konzernabschlusserstellung nach dem Handelsgesetzbuch (3,54 Milliarden Euro) und die Pflicht zur Gewerbesteuererklärung (1,6 Milliarden Euro).
Insgesamt seien Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Höhe von rund 47,6 Milliarden Euro pro Jahr ermittelt worden. 22,5 Milliarden Euro dieser Bürokratiekosten seien vom nationalen Gesetzgeber verabschiedet worden, 25,1 Milliarden Euro von der Europäischen Union. Insgesamt wurden von den verschiedenen Ministerien 10.407 Informationspflichten erfasst. Die Bundesregierung versichert in dem Bericht, sie werde die unnötigen Bürokratiekosten identifizieren und beseitigen. Als Ziel wird dabei bis Ende 2011 eine Reduktion von 25 Prozent der gegenwärtigen Bürokratiebelastung angestrebt.
Die Bundesregierung schränkt dabei ein, dass so genannte "Sowieso"-Kosten zu berücksichtigen seien. "Unter ,Sowieso'-Kosten fallen alle diejenigen Aktivitäten eines Unternehmens, die es auch ohne Bestehen einer entsprechenden Informationspflicht aus Eigeninteresse (,sowieso') ausführen würde, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen oder zur Qualitätssicherung", schreibt die Regierung. Als Beispiel werden Winzerbetriebe genannt, die ihre in Weinfässern lagernden Erzeugnisse auch dann beispielsweise hinsichtlich Art, Qualität, Herkunft, Jahrgang, Rebsorte bezeichnen würden, wenn es nicht weinrechtlich vorgeschrieben wäre. Eine Vereinfachung der zugrunde liegenden Informationspflicht wirke sich in diesen Fällen nicht auf die Bürokratiebelastung aus. Es sei festgestellt worden, dass nur 3,7 Milliarden Euro von den Gesamtkosten der Wirtschaft für die laufende Buchführung in Höhe von 35,6 Milliarden Euro aufgrund gesetzlicher Informationspflichten aufgewendet würden.
Ein kleines Beispiel für den Abbau von bürokratischen Pflichten wird aus dem Bereich des Landwirtschaftsministeriums genannt: Mit einer Änderung der Viehverkehrsverordnung wurde die Pflicht abgeschafft, den Rinderpass bei Transporten innerhalb des Bundesgebietes mitzuführen.
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