Berlin: (hib/LEU) In der DDR ausgebildete Sprechstundenschwestern sollen mit Krankenschwestern gleichgesetzt werden. Ihre Ausbildung sei mit dem Berufsbild der ebenfalls in der DDR ausgebildeten Krankenschwestern vergleichbar. Die Aufwertung des Berufsbildes bezeichnete der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen als "dringend erforderlich" und beschloss einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Bundesministerium für Gesundheit zur Erwägung zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung das Anliegen überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen.
Im konkreten Fall stellt die Petentin eine Diskriminierung von Sprechstundenschwestern fest und fordert die Anerkennung als Fachkraft in der ambulanten Pflege. Derzeit würden Sprechstundenschwestern nur als pflegerische Hilfskräfte bezahlt, obgleich die Fachausbildung große Übereinstimmungen der Ausbildungsinhalte von DDR-Krankenschwestern aufweise.
Im Rahmen der parlamentarischen Prüfung schließt sich der Petitionsausschuss dieser Feststellung im Wesentlichen an. Sowohl das Niveau als auch die Qualität des dreijährigen Fachschulstudiums für Sprechstundenschwestern habe dem DDR-Studium zur Krankenschwester im Wesentlichen entsprochen. Die Berufsbezeichnung der DDR-Krakenschwester wurde im Gegensatz zum Berufsbild der Sprechstundenschwester im Rahmen des Einigungsvertrages (Artikel 37 des Einigungsvertrages) bundesweit anerkannt. Kritisch ist nach Ansicht des Petitionsausschusses allein der Zeitpunkt der Vergleichbarkeit der Berufsbilder Sprechstundenschwester und DDR-Krankenschwester. Denkbar sei eine Anerkennung derjenigen, die ihre Ausbildung nach 1985 begonnen haben. Möglicherweise liege eine Vergleichbarkeit jedoch auch schon seit 1974 vor.
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