Berlin: (hib/BOB) Über eine Klage des deutschen Staatsbürger Mehmet Desde, der in Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer oppositionellen Partei inhaftiert worden ist, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht ist noch nicht entschieden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11854) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11694) mit. Die Regierung hat nach eigenen Angaben die Strafverfolgung und das Gerichtsverfahren gegen Desde von Anfang an "mit großer Aufmerksamkeit und Sorge", gerade auch im Hinblick auf die erhobenen Foltervorwürfe, verfolgt. Die Auslandsvertretungen in Ankara, Izmir und Antalya hätten Desde in der Haft und während seines durch die Ausreisesperre erzwungenen Aufenthalts in den Türkei konsularisch betreut und in ständigem Kontakt mit ihm und seinen Anwälten gestanden. Die Regierung habe dabei in Absprache mit Desde die jeweils vordringlichen Anliegen auch hochrangig gegenüber dem zuständig türkischen Behörden vertreten, so die Regierung.
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