Berlin: (hib/HLE) Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat bisher in 1.812 Fällen über die Entschädigung von Anlegern der "Phoenix Kapitaldienst GmbH" entschieden. In 86 Fällen sei ein Entschädigungsanspruch von 20.000 Euro festgestellt worden; in den übrigen 1726 Fällen werde es keine Entschädigung geben. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11698). Ende Februar werde die EdW mit der Auszahlung der ersten Teilentschädigungen beginnen. Wie lange das Entschädigungsverfahren der Phoenix-Anleger noch genau dauern werde, kann die Bundesregierung nicht angeben. Es werde davon ausgegangen, dass sich Prüfung und Auszahlung der noch offenen 27.500 Schadensmeldungen über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erstrecken würden.
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