Berlin: (hib/BOB) Was die Bundesregierung zu unternehmen gedenkt, damit Beschäftigte nicht mehr gezwungen werden - eingeklemmt zwischen Insolvenzrecht und Sozialleistungsrecht - umsonst zu arbeiten, wollen die Abgeordneten der Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/11871) wissen. Hintergrund sind zwei Fälle in Oberfranken: Dort wurden die Beschäftigten zweier Betriebe nach Angaben der Fraktion gezwungen, bereits gezahlten Lohn an den Insolvenzverwalter zurückzugeben. Das ist nach der Insolvenzordnung möglich. Offensichtlich, so die Fraktion weiter, sei es betroffenen Beschäftigten jedoch gleichzeitig unmöglich, ohne gravierende persönliche Folgen zu kündigen. Denn verspätete Lohnzahlungen seien aus Sicht des Sozialleistungsrechts kein hinreichender Grund für eine Kündigung. Werde dennoch gekündigt, drohten Sperrfristen für Leistungszahlungen. Die Linksfraktion will wissen, wie die Bundesregierung diese Sachverhalte bewertet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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