Berlin: (hib/STO) In Deutschland sind Ende 2008 insgesamt mehr als 9.000 Euro aufgrund zweier Antiterror-Verordnungen der EU eingefroren gewesen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11873) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11711) zur Verwendung so genannter Antiterrorlisten hervorgeht, waren mit Stand 31. Dezember 2008 aufgrund einer EU-Verordnung in der Bundesrepublik Mittel von 17 Personen in Höhe von fast 8.960 Euro eingefroren und aufgrund einer weiteren Verordnung Geld von einer Person in Höhe von fast 204 Euro. Die Verordnungen ermöglichen vor allem die erleichterte Beschlagnahmung von Finanzmitteln und Sperrung der Konten von Terroristen und terroristischen Organisationen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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