Berlin: (hib/STO) Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11945). Darin verweist die Fraktion darauf, dass es laut Bundesverfassungsgericht einen "absolut unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung" gebe, in den der Staat nicht eindringen darf. Wissen wollen die FDP-Abgeordneten unter anderem, wie oft bei Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung im vergangenen Jahr Äußerungen erfasst wurden, die diesem Kernbereich zuzurechnen sind. Zudem erkundigen sie sich danach, bei wie vielen Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung 2008 Erkenntnisse aus dem Kernbereich erfasst wurden.
Ferner fragen die Liberalen, wie oft im vergangenen Jahr bei anderen Maßnahmen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wurde. Dabei wollen sie auch wissen, um welche Maßnahmen es sich dabei handelte und durch welche Behörde der Eingriff erfolgte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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