Berlin: (hib/STO) Die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes soll nach dem Willen der Bundesregierung verbessert werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/11967) sieht dazu vor, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Befugnisse einzuräumen, technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik (IT) in der Bundesverwaltung zu machen und Maßnahmen umzusetzen, um Gefahren für die IT-Sicherheit abzuwehren. "Als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit sammelt das BSI Informationen über Sicherheitslücken und neue Angriffsmuster, wertet diese aus und gibt Informationen und Warnungen an die betroffenen Stellen oder die Öffentlichkeit weiter", heißt es in der Vorlage.
Zur Begründung verweist die Regierung darauf, dass auch die Verwaltung auf sichere und verfügbare Kommunikationstechnik angewiesen sei. Die zunehmende Vernetzung gewachsener IT-Strukturen verknüpfe dabei "sehr inhomogene" Systeme miteinander. Dies erschwere die Einführung einheitlicher Sicherheitsstandards und berge damit die Gefahr, dass Schwachstellen an einer Stelle ein Eindringen in die IT-Systeme vieler Behörden ermöglichten. Dieser Gefahr könne nur durch die Festlegung einheitlicher und strenger Sicherheitsstandards durch eine zentrale Stelle begegnet werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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