Berlin: (hib/STO) Mit der Einführung eines Datenschutzsiegels möchte die Bundesregierung Anreize zur Verbesserung des Datenschutzes in Unternehmen geben. Nach einem Gesetzentwurf der Regierung ( 16/12011) sollen sich Unternehmen dazu freiwillig einem "unbürokratischen Datenschutzaudit" unterziehen und Datenschutzkonzepte sowie technische Einrichtungen mit dem Siegel kennzeichnen können. Dabei soll regelmäßig kontrolliert werden, ob Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllt werden. Diese Richtlinien soll ein mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung besetzter Ausschuss erlassen. Unterwirft sich ein Unternehmen dem Kontrollverfahren, darf es das Datenschutzauditsiegel verwenden und damit werben.
Zugleich sieht der Regierungsentwurf vor, dass die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein soll. Weiterhin möglich sein soll dagegen die Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung erhoben worden sind.
Ein "Koppelungsverbot" für marktbeherrschende Unternehmen soll zudem verhindern, dass ein Vertragsabschluss von der Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten für Werbezwecke abhängig gemacht wird. Ferner sollen mit dem Gesetz die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erweitert werden.
Nach Ansicht des Bundesrates soll das geplante Koppelungsverbot indes für alle Unternehmen gelten. Skeptisch äußert sich die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf daneben zu den vorgesehen Einschränkungen bei der Verwendung personenbezogener Daten durch Markt- und Meinungsforschungsinstitute, die eine "wichtige gesellschaftliche Aufgabe" wahrnähmen. Zugleich kritisiert die Länderkammer das vorgesehene Verfahren zum Datenschutzaudit als "bürokratisch, kostenträchtig und nicht transparent". Unter anderem bemängelt sie, dass Unternehmen das geplante Datenschutzsiegel laut Entwurf bereits vor einer ersten Überprüfung verwenden dürfen.
Den letztgenannten Kritikpunkt will die Bundesregierung ihrer Gegenäußerung zufolge ebenso prüfen wie eine bessere Absicherung der Tätigkeit von Markt- und Meinungsforschungsinstituten durch klarstellende Reglungen. Der Forderung nach einem allgemeinen Kopplungsverbot erteilt sie dagegen eine Absage mit dem Argument, dass dies die Vertragsgestaltungsfreiheit der betroffenen Unternehmen zu stark einschränken würde.
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