Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss des Bundestages dringt auf weitere gesetzliche Datenschutz-Regelungen. Die Abgeordneten beschlossen dazu am Mittwochvormittag einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller fünf Fraktionen zur Unterrichtung über den Tätigkeitsbericht 2005 und 2006 des Bundesdatenschutzbeauftragten ( 16/4950). In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen.
Auch soll die Regierung der Vorlage zufolge den Anspruch Betroffener gegenüber der Steuerverwaltung auf Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten sicherstellen und die Bürger besser vor den "Gefahren des Missbrauchs biometrischer Systeme" schützen. Ferner soll sie nach dem Willen des Ausschusses dafür sorgen, "dass datenschutzfreundliche Technologien weiter entwickelt, verbreitet und verwendet werden, um den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu verbessern".
Zugleich plädiert der Ausschuss in dem Antrag dafür, noch in der laufenden Legislaturperiode ein Datenschutzauditgesetz zu verabschieden. Dazu müsse dieses Projekt "zügig vorangebracht werden", heißt es in der Vorlage. Das Gesetz müsse den Unternehmen die Möglichkeit eines Audits auf freiwilliger Basis bieten und unbürokratisch ausgestaltet sein. Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zum Datenschutzaudit und mehreren Oppositionsanträgen zu diesem Thema beschloss der Ausschuss, die Zahl der Sachverständigen bei der für den 23. März geplanten Anhörung von acht auf zehn zu erhöhen.
In der Sitzung verteidigte die Koalition, dass es in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz kommen werde. Wenn man erkannt habe, wie brisant dieser Bereich sei, sei es besser, dem Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" zu folgen, argumentierte die SPD-Fraktion. Sie äußerte zugleich die Hoffnung auf ein Signal aus der Wirtschaft, ein so genanntes Srceening nicht mehr ohne Anfangsverdacht vorzunehmen. Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in den für eine Beratung verbleibenden vier Monaten der Wahlperiode nicht seriös behandelt werden könne. Sie mahnte zugleich einen Fahrplan an, wann welcher Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz komme.
Die FDP-Fraktion verwies darauf, dass die Koalition bei anderen Gesetzesvorhaben deutlich weniger Zeit benötige als vier Monate. Auch die Fraktion Die Linke machte sich für mehr Tempo beim Arbeitnehmerdatenschutz stark. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wandte sich dagegen, bei der Frage des Screenings auf freiwillige Selbstverpflichtungen zu setzen.
Das Bundesinnenministerium betonte, dass die Federführung für das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales liege. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hielt es für möglich, Einzelfragen zum Arbeitnehmerdatenschutz in laufende Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
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