Berlin: (hib/SKE) Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranstaltet am 16. März eine öffentliche Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr wollen die Abgeordneten zwölf Experten zu drei vorliegenden Gesetzentwürfen und zwei Anträgen ( 16/11106, 16/11347, 16/11330, 16/11342, 16/11377) anhören. Die Abgeordneten wollen unter anderem eine bessere Beratung von Schwangeren erreichen, deren ungeborene Kinder laut Diagnose des Arztes vermutlich mit einer Behinderung zur Welt kommen werden. Im Gespräch ist unter anderem die Einführung einer dreitägigen verpflichtenden Bedenkzeit vor einer möglichen so genannten Spätabtreibung. Zu den Sachverständigen gehören unter anderem Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Professor Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jeanne Nicklas-Faust von der Evangelischen Fachhochschule Berlin und Christiane Woopen, Mitglied des Deutschen Ethikrates.
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