Berlin: (hib/BOB) Die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren sollen in Zukunft stärker berücksichtigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ( 16/12098) vor. So sollen beispielsweise Opfer von Zwangsverheiratung als Nebenkläger auftreten können. Der Katalog der Taten, bei denen vor Gericht ein Opferanwalt bestellt werden könne, wird erweitert. Dazu zählen beispielsweise sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Es sei Pflicht des Staates, darauf hinzuweisen, dass Verletzte und Geschädigte die Möglichkeit hätten, Hilfe und Unterstützung von Opferhilfeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Den "berechtigten Forderung von Opferschutzverbänden" würde so Rechnung getragen, betont die Koalition. Weiterhin solle in der Strafprozessordnung klargestellt werden, dass für Verletzte, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU Opfer einer Straftaten geworden seien, die Möglichkeit bestehe, diese Tat in Deutschland anzuzeigen. Diese Regelung setze den Rahmenbeschluss der EU zum Opferschutz um.
Um die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die Opfer einer Straftat geworden seien oder als Zeugen in einen Strafverfahren aussagen müssen, weiter zu stärken, werde die Altersgrenze für ihre Aussage vor Gericht von derzeit 16 Jahren auf nunmehr 18 Jahre heraufgesetzt. Damit passen die Koalitionsfraktion die Altersgrenze internationalen Abkommen an. Somit sei gewährleistet, dass die Belastungen eines Strafverfahrens, die für Jugendliche aufgrund ihres Entwicklungsprozesses oftmals besonders stark seien, durch neue Bestimmungen in der Strafprozessordnung entsprechend abgemildert werden können, so CDU/CSU und SPD.
Schließlich verbessere der Entwurf die Stellung von Zeugen: Die Beiordnung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand für besonders schutzbedürftige Zeugen werde vereinfacht. Zudem würden die Rechte von Zeugen bei der polizeilichen Vernehmung eindeutiger bestimmt: So ist in dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen die Möglichkeit vorgesehen, dass Zeugen in bestimmten Fällen ihren Wohnort nicht angeben müssen. Dies fördere eine "angstfreie Aussage" und damit auch die "vollständige und unverfälschte Wiedergabe des Erlebten", so der Entwurf.
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