Berlin: (hib/BOB) Die Patentanwaltskammern sollen mehr Aufgaben erhalten. Wesentliche Aufgaben im Bereich der Zulassung und Aufsicht - beispielsweise für Entscheidung über die Zulassung zur Patentanwaltschaft, deren Widerruf oder die Rücknahme - sollen in Zukunft direkt den Patentanwaltskammern übertragen werden. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung ( 16/12061). Die Regierung begründet ihren Entwurf damit, eine solche Aufgabenverlagerung, die dem Gedanken der Selbstverwaltung der Anwaltschaft Rechnung trage, sei bisher im Beriech der Patenanwaltschaft - anders als bei der Rechtsanwälten - noch nicht erfolgt. Ebenfalls neu geregelt werden soll das Verfahren in verwaltungsrechtlichen Patentanwaltssachen, auf das künftig die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung Anwendung finden soll.
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