Berlin: (hib/AS) Für Altanlagen zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien sollen nach dem Willen der FDP künftig Übergangsregelungen gelten. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf ( 16/12094) zur Änderung des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) vorgelegt. Für alle Anlagen, die bis zum 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, sollen die in § 66 formulierten Übergangsvorschriften gelten, für alle Anlagen, die danach errichtet wurden, weiterhin die Regelungen des § 19 Abs. 1 EEG. Zur Begründung erklärt die FDP, dass durch die bisherige Definition im Gesetz Altanlagen erheblich benachteiligt und in ihrer Existenz gefährdet würden.
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