Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat keine Erkenntnis über die Belastung der Umwelt durch Biozide aus dem Bautenschutz. Dies geht aus der Antwort ( 16/12046) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11723) hervor. Es lägen lediglich Einzelbefunde aufgrund der Messung bestimmter Wirkstoffe in einzelnen Umweltkompartimenten vor. Die Risikobewertung von Biozid-Produkten erfolge auf Grundlage der für die spezifische Anwendung berechneten Exposition, heißt es weiter. Die Tatsache, dass in Innenräumen eine höhere Exposition als außen zu erwarten sei, bedeute jedoch nicht zwangsläufig, dass die Anwendung eines für den Außengebrauch zugelassenen Holschutzmittels in Dachstühlen als bedenklich einzustufen sei. Es sei viel mehr für jedes Mittel und die jeweils beantragten Anwendungsbereiche eine Risikobewertung durchzuführen. Tragwerksplaner (Architekten, Statiker) hätten nach den Landesbauordnungen den ausreichenden Schutz von tragenden und aussteifenden Holzbauteilen gegen holzzerstörende Einwirkungen sicherzustellen. Als Stand der Technik sei die Norm DIN 68800 zu berücksichtigen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
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