Berlin: (hib/HLE) "Exzesse bei Managergehältern" sollen in Zukunft verhindert werden. Dies ist das Ziel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12112). So soll der Betriebsausgabenauszug von Manager-Abfindungen auf eine Million Euro pro Person begrenzt werden. Der volle Betriebsausgabenabzug von Manager-Gehältern soll auf 500.000 Euro jährlich pro Person begrenzt werden. Darüber hinaus gehende Bezüge sollen nur noch zur Hälfte als Betriebsausgaben abgezogen werden können. Es sei nicht Aufgabe der Politik, über die konkrete Höhe von Manager-Vergütungen zu entscheiden, schreibt die Fraktion in dem Antrag. Aber es sei durchaus die Aufgabe der Politik, zu entscheiden, "bis zu welcher Höhe Manager-Gehälter und Abfindungen gesellschaftlich akzeptabel sind, so dass sie als Betriebsausgaben den Gewinn mindern können und dementsprechend die Steuerzahlungen des Unternehmens senken".
Außerdem soll in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat über die Vorstandsgehälter beschließen, deren Höhe zu veröffentlichen ist. Das Gesamtgehalt eines Managers dürfe nur noch höchstens zu einem Viertel variabel, also an den Erfolg des Unternehmens geknüpft sein. Erfolgsbeteiligungen sollten grundsätzlich an den langfristigen Erfolg eines Unternehmens anknüpfen. Aktienoptionen dürften frühestens nach zehn Jahren ausgeübt werden. Vorstandsmitglieder sollen frühestens nach fünf Jahren in den Aufsichtsrat wechseln können. Pro Person sollen nur fünf Aufsichtsratsmandate erlaubt sein.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt außerdem, dass der Umfang der persönlichen Haftung von Managern für Falschinformationen gegenüber geschädigten Aktionären unbegrenzt ausgestaltet werden soll. Managerhaftpflichtversicherungen müssten zwingend eine angemessene Selbstbeteiligung des Managers vorsehen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die Haftung "normaler" Arbeitnehmer für vorsätzliche und grob vorsätzliche Handlungen generell unbegrenzt sei.
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