Berlin: (hib/CHE) Die Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen bei den Trägern des SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) hält die Bundesregierung derzeit nicht für erforderlich. Als Begründung führt sie in ihrer Antwort ( 16/12132) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11969) an, dass die Verpflichtung, die Bürger über ihre Rechte und Pflichten zu beraten, den Grundsicherungsstellen obliege.
Die Regierung betonte außerdem, ihr liegen "keine Erkenntnisse vor, die einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Zahl der Gerichtsverfahren im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Formulierung gesetzlicher Regelungen belegen". Hintergrund dieser Feststellung ist der Verweis der Grünen auf die hohe Zahl von Klagefällen vor den Sozialgerichten im Zusammenhang mit der Zahlung von Hartz-IV-Leistungen. Die Regierung, so heißt es weiter, plane derzeit auch keine "weiteren untergesetzlichen Regelungen" in diesem Bereich. Schließlich würden nur ein Prozent der beschiedenen Fälle vor Gericht ausgetragen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein