Berlin: (hib/STO) Das 2002 gestartete Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger soll nach den Willen zahlreicher Unions-Abgeordneter fortgeführt werden. Bis zum Abschluss der Modellvorhaben solle die Bundesregierung keine Initiative für eine gesetzliche Regelung zur Einstufung von synthetisch hergestelltem Heroin - so genanntes Diamorphin - als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel ergreifen, fordern mehr als 120 Parlamentarier von CDU und CSU in einem Antrag ( 16/12238). Sie wenden sich damit gegen einen gemeinsamen Gesetzentwurf von Abgeordneten der SPD und aller drei Oppositionsfraktionen ( 16/11515) sowie einer weiteren Vorlage des Bundesrates ( 16/7249), wonach Diarmorphin als verschreibungsfähig eingestuft werden soll, um so eine Behandlung mit dem Stoff zu ermöglichen. Die Vorlagen sollen am Donnerstag im Plenum in erster Lesung behandelt werden.
Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion reicht für eine Übernahme der Diamorphin-Behandlung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen derzeit der Kenntnisstand nicht aus. Daher soll die Bundesregierung bei der Fortführung des Modellprojekts dafür sorgen, dass neue Evaluierungsschwerpunkte einbezogen werden, wie es in dem Antrag weiter heißt. Dabei müsse etwa das Mindest- und gegebenenfalls Höchstalter der Patienten ebenso definiert werden wie beispielsweise Vorerkrankungen, die eine Diamorphinvergabe ausschließen. Ferner müsse untersucht werden, ob die Diamorphinabgabe zeitlich begrenzt werden könne und über eine solche Abgabe ein dauerhafter Ausstieg realisierbar ist. Ungeklärt sei zudem der Beitrag der psychosozialen Betreuung an der Stabilisierung der Süchtigen.
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