Berlin: (hib/AS) Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat von 2004 bis 2008 etwa 380 wissenschaftliche Veröffentlichungen publiziert. Diese Zahl geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/12216) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11794) zur wissenschaftlichen Fachkompetenz des Bundesamtes hervor. Die wissenschaftlich hohe Reputation des BfS im Bereich des Strahlenschutzes stehe "außer Frage" erklärt die Bundesregierung auf die Frage, ob das BfS seit April 2006 den Anteil eigener Forschung intensiviert habe, um eine entsprechende Beratung im Bereich der Kernenergie und des Strahlenschutzes bieten zu können. Im Bereich der kerntechnischen Kompetenz sei zudem in Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium (BMU) ein Stufenplan zum Aufbau der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Kompetenz entwickelt worden.
Im Mai 2006 hatte der Wissenschaftsrat in einer Stellungnahme nach Angaben der FDP gravierende Mängel bei der Fachkompetenz des BfS festgestellt und dem Bundesumweltministerium eine Reihe von Empfehlungen gegeben. Über deren Umsetzung soll im Mai 2009 berichtet werden. In der Vorbemerkung ihrer Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass es sich beim BfS um eine wissenschaftlich-technische Behörde mit Forschungsbezug handele. Ihr Forschungszweck sei es, bei der Anwendung des Atom- und Strahlenschutzrechts den Stand von Wissenschaft und Technik zu gewährleisten. Eine grundlegende Neuausrichtung des BfS, wie sie der Wissenschaftsrat gefordert hatte, kommt nach Meinung einer Expertengruppe "nicht in Betracht".
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