Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag soll einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit Bosnien-Herzegowina zustimmen, das im Juni vergangen Jahres im Luxemburg unterzeichnet wurde. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/12235) vorlegt. Wesentlicher Inhalt des SAA ist die Förderung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Ziel ist es, eine Freihandelszone innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens zu errichten. Das Land soll weiterhin Teile des gemeinschaftlichen Besitzstandes übernehmen, insbesondere im Bereich des Binnenmarktes. Weitreichende Kooperationsmöglichkeiten, vor allem im Bereich Justiz und Inneres, sind ferner vorgesehen.
Wie die Regierung weiter erläutert ist das SAA der bisher wichtigste Schritt Bosnien und Herzegowinas auf dem Weg der Heranführung an die Europäische Union. Nicht zuletzt wegen seiner geografischen Lage habe Deutschland ein besonderes Interesse an Stabilität, Frieden und wirtschaftlicher Entwicklung in Südosteuropa. Angesichts des schwierigen Transformations- und Reformprozesses in den Ländern des westlichen Balkans und der weiterhin bestehenden politischen Herausforderungen in unmittelbarer Nachbarschaft der EU stelle der Abschluss des Abkommens ein wichtiges Signal für die Gesamtregion dar, dass eine erfolgreiche Stabilisierung im Interesse der EU liege und die in Thessaloniki im Jahr 2003 gemachten Zusagen eingehalten würden.
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