Berlin: (hib/TEP) Die sieben geisteswissenschaftlichen Auslandsinstitute im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung müssen umstrukturiert werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (DGIA) ( 16/12229). Der Bedarf zur Umstrukturierung ergebe sich aus den praktischen Erfahrungen seit der Gründung der Stiftung vor fünf Jahren. Ein Teil der Strukturen und Arbeitsabläufe in der DGIA müsse optimiert werden, um professionelles Arbeiten im Interesse der Wissenschaft sicherzustellen, schreibt die Bundesregierung.
So sollten die Verfahren zur Entscheidungsfindung und zur Beteiligung der Institutsdirektoren sowie eine Aufgabenteilung zwischen Stiftungsrat, Geschäftsstelle und Instituten klarer geregelt werden. Erhöhte Anforderungen an professionellere Arbeitsstrukturen ergäben sich etwa auch daraus, dass die Zahl der Auslandsinstitute zwischenzeitlich gestiegen sei. Zu den bestehenden Instituten in Rom, Paris, London, Warschau, Washington, Beirut/Istanbul und Tokio, die seit 2002 erstmalig unter dem Dach einer "bundesunmittelbaren öffentlichen Stiftung" zusammengefasst wurden, sei bislang das Deutsche Forum für Kunstgeschichte in Paris hinzugekommen. Geplant sei außerdem die "Verselbständigung" des Orientinstituts in Istanbul. Zudem solle das Deutsche Historische Institut in Moskau, das sich derzeit noch im Projektstatus befinde, in die institutionelle Förderung überführt werden.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, dass die Stiftung mit ihren Auslandsinstituten "die Funktion einer bedeutenden institutionellen Ergänzung der im Inland etablierten universitären und außeruniversitären Einrichtungen" innerhalb der deutschen Forschungslandschaft erfülle. So leisteten die Institute einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau der Internationalität der deutschen geisteswissenschaftlichen Forschung.
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