Berlin: (hib/MIK) Die Flugsicherung in Deutschland soll neu organisiert werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die am heutigen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten werden.
Mit dem einen Entwurf ( 16/12279) sollen die Regelungen des Luftverkehrsgesetzes angepasst und erweitert werden, um die Voraussetzungen für ein europarechtskonformer Ausgestaltung der Luftsicherung zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Wahrnehmung von Luftsicherheitsaufgaben in Deutschland durch ausländische Flugsicherungsorganisationen: Neben der Beauftragung eines bundeseigenen Unternehmens (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH) oder einer supranationalen Organisation auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages nach Artikel 24 des Grundgesetzes (EUROCONTROL) sollen auch andere, nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zertifizierten Flugsicherungsorganisationen in die Luftverkehrsverwaltung des Bundes einbezogen werden können. Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass künftig in Übereinstimmung mit europäischen Vorgaben die für die Flugsicherung vorhandenen Unterstützungsdienste (Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste sowie Flugberatungsdienste) nicht mehr als Hoheitsaufgabe des Bundes wahrgenommen, sondern in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft von Unternehmen im Rahmen ihrer marktwirtschaftlichen Betätigung erbracht werden können.
Mit dem zweiten Gesetzentwurf ( 16/12280) will die Koalition die dazu notwendige Änderung von Artikel 87d des Grundgesetzes vollziehen. Die bisher umfassend hoheitliche Luftverkehrsverwaltung soll für abweichende Vorgaben des Rechts der Europäischen Gemeinschaft geöffnet werden. Die beiden Initiativen werden am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.
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