Berlin: (hib/AS) Das Naturschutzrecht soll in Deutschland erstmals bundesweit einheitlich geregelt werden. Durch eine Reduzierung der bisherigen Bestimmungen soll der Naturschutz harmonisiert und unbürokratischer werden. Das sieht ein Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD ( 16/12274) vor, der am Freitag in den Bundestag eingebracht wird. Bis zur Verabschiedung der Föderalismusreform im Jahr 2006 hatte der Bund lediglich eine sogenannte Rahmengesetzgebungskompetenz. Dies hatte beispielsweise zur Folge, dass bei der Umsetzung von europäischem Recht Änderungen in 16 Landesnaturschutzgesetzen erfolgen mussten. Würde der Bund in dieser Legislaturperiode kein Gesetz erlassen, dürften die Bundesländer ab 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen.
Ziel des Gesetzentwurfes zum Naturschutzrecht ist der Schutz der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Erhalts der Vielfalt der Landschaft. Neben Regelungen für die Landschaftsplanung umfasst das Gesetz Bestimmungen für den allgemeinen Schutz von Natur und Landschaft wie beispielsweise das Verbot, während der Brutzeit Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Außerdem enthält das Gesetz Vorschriften über wild lebende Tier- und Pflanzenarten. Erstmals sieht der Gesetzentwurf ein eigenes Kapitel zum Meeresnaturschutz vor. Mit dem Gesetz werden erstmals bundeseinheitliche Regelungen für Instrumente zum Naturschutz wie Ökokonten oder Flächenpools getroffen.
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