Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung hat Handlungsempfehlungen zum Schutz von Frauen vor Zwangsehen vorgelegt. Das geht auf der Antwort ( 16/11936) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11737) hervor. Inhalt der Empfehlungen seien Hinweise auf Hilfsangebote auf der Grundlage des geltenden Rechts. Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen seien nicht enthalten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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