Berlin. (hib/STO) Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist am Mittwochnachmittag Thema einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Grundlage der Anhörung sind Anträge der FDP-Fraktion ( 16/9752) und der Fraktion Die Linke ( 16/9754).
Nach dem Willen der Freidemokraten soll die "Abgabe von Arzneimitteln über Abholstellen, wie es zurzeit beispielsweise von Drogeriemärkten angeboten wird", unterbunden werden. Laut geltender Rechtslage könne anstelle des Apothekers künftig auch ein Kioskbetreiber oder Tankwart unkontrolliert Rezepte einsammeln und bestellte Arzneimittel ausgeben, kritisiert die Fraktion. Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung sei damit nicht gewährleistet. Deshalb müsse im Gesetz klargestellt werden, dass ein Versand von Arzneimitteln nur unmittelbar an den Endverbraucher zulässig ist, unterstreicht die FDP.
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu begrenzen. Die alarmierend hohe Zahl medikamentenabhängiger Menschen verlange nicht nach einer Erleichterung des Zugangs zu Medikamenten über den Versandhandel, sondern nach "Ausbau einer unabhängigen und umfassenden Beratung in den Apotheken", schreiben die Abgeordneten.
Zu der Anhörung, die von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr im CDU/CSU-Fraktionssaal (RTG, 3 N001) stattfindet, sind neben drei Einzelsachverständigen auch Vertreter von 14 Organisationen eingeladen. Darunter befinden sich unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) sowie der GKV-Spitzenverband und der Verbraucherzentrale Bundesverband.
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