Berlin: (hib/STO) Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke ein Vetorecht erhalten, mit dem es die Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verhindern kann. Dieses Vetorecht solle wegen der "natürlichen politischen Nähe zwischen den Fraktionen der Regierungsparteien und der Exekutive" als Minderheitenrecht ausgestaltet werden, schreiben die Abgeordneten in einem entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/12374).
Eine nachrichtendienstliche Beobachtung beeinflusse und beschränke die politische Arbeit von Abgeordneten in gravierender Weise, heißt es darin zur Begründung. Dabei schütze die Immunität die Abgeordneten nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und juristischer Literatur nicht vor der Beobachtung durch deutsche Nachrichtendienste, denen sie "weitgehend schutzlos ausgeliefert" seien.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll das BfV über eine geplante Beobachtung sowie halbjährlich über laufende Beobachtungen von Abgeordneten dem Bundestagspräsidenten Mitteilung machen müssen, der seinerseits die betreffenden Parlamentarier informieren soll. Die Beobachtung habe zu unterbleiben, wenn ein Fünftel der PKGr-Mitglieder widersprechen, heißt es in der Vorlage weiter. Eine laufende Beobachtung sei nach einem PKGr-Beschluss, der der Zustimmung eines Fünftels der Mitglieder bedarf, "unverzüglich einzustellen". Die in Dateien gespeicherten Daten seien "unverzüglich zu löschen und die zur Person geführten Akten unverzüglich zu vernichten".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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