Berlin: (hib/AS) Das Deponierecht soll in Zukunft einfacher und unbürokratischer geregelt werden. Die Bundesregierung legte eine Verordnung ( 16/12223) vor, mit der die Anforderungen der Deponieverordnung, der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverwertungsverordnung zusammengefasst werden. Neben der Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien auf diesem Gebiet soll das zersplitterte Deponierecht sowohl für die Behörden als auch für die Betreiber von Deponien entflochten und dem neusten Stand der Technik angepasst werden. Auch für die Weiterentwicklung des Deponierechts sollen neue Impulse gegeben werden. Planern und Bauherren sollen beispielsweise Freiräume eingeräumt werden, um für den jeweiligen technischen Standort die beste technische Variante umsetzen zu können. Festgehalten wurde an dem Grundsatz, dass nur vorbehandelte biologisch inaktive Abfälle abgelagert werden dürfen und die sogenannten Annahmekriterien kontrolliert werden müssen.
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