Berlin: (hib/STO) Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei haben laut Bundesregierung ebenso wie Zollfahndungsdienst und Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums 2008 auch für die Staatsanwaltschaften der Länder keine Wohnraumüberwachungsmaßnahmen zur Strafverfolgung vorgenommen, bei denen Äußerungen aus dem "Kernbereich privater Lebensgestaltung" erfasst wurden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12081) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11945) weiter erläutert, haben nach Angaben der vier Ermittlungsbehörden die zuständigen Staatsanwaltschaften im vergangenen Jahr bei annähernd 270 an sie gemeldete Strafverfolgungsmaßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung entschieden, "dass die überwachte Telekommunikation Äußerung aus dem Kernbereich privater Lebensführung erfasse".
Weiter heißt es in der Antwort, dass weder beim BKA noch bei der Bundespolizei 2008 "Maßnahmen auf nicht repressiver Grundlage" vorgenommen worden seien, bei denen in diesen Kernbereich eingegriffen wurde. Im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums seien im Rahmen der präventiven Telekommunikationsüberwachung in zwei Fällen Erkenntnisse durch den Zoll erfasst und unverzüglich gelöscht worden, die dem Kernbereich privater Lebensführung zuzuordnen sind.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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