Berlin: (hib/AS) Über den Stand der Substitution risikoreicher Biozid-Wirkstoffe informiert eine Unterrichtung der Bundesregierung ( 16/12253). Damit entspricht die Regierung dem Biozidgesetz aus dem Jahr 2002. Es sieht vor, dass die Regierung bis zum Jahr 2010 alle zwei Jahre Bericht darüber erstatten muss, inwieweit biozidreiche durch risikoärmere Biozid-Wirkstoffe ersetzt wurden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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