Berlin: (hib/LEU) Mit dem Problem der Lärmbelastung auf der Bahnstrecke Berlin-Dresden hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen befasst. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Erwägung zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung das Anliegen überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe sucht.
Im konkreten Fall fordern die Petenten verschiedene Maßnahmen, um die Lärmbelästigung zu unterbinden oder zumindest zu verringern, die durch das Betreiben der Aggregate abgestellter Züge auf der Strecke Berlin-Dresden nördlich des Bahnhofs Wünsdorf entstehe. Insbesondere nachts gingen von den Kompressoren der Züge erhebliche Lärmbelästigungen und Erschütterungen aus, klagen die Betroffenen.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses stellt der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor Verkehrslärm ein sehr wichtiges Anliegen dar. Der Ausschuss äußerte daher Verständnis für den Wunsch der Petenten nach Lärmschutzmaßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm bestehe jedoch nur bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges, betonte der Ausschuss und verwies auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Verkehrslärmschutzverordnung.
Die parlamentarische Prüfung im Fall Wünsdorf habe konkrete Möglichkeiten zur Lösung des Problems aufgezeigt. So sei nicht zu erkennen, warum die Züge nicht 150 Meter weiter außerhalb des Bahnhofs und damit in unbewohntem Bereich abgestellt werden könnten. Ferner hielt es der Ausschuss für wünschenswert, dass notwendige Maßnahmen, auch mit Hilfe des Konjukturpaketes II und der darin zusätzlich vorgesehenen 700 Mio. Euro für Investitionen im Schienenverkehr möglichst noch vor 2011 ergriffen werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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