Berlin: (hib/BOB) Ein EU-Rahmenbeschluss vom Oktober 2006, der den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen anwendet, soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (16/12320) vorgelegt. Dazu sei eine Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen notwendig. Die Umsetzung solle zum Anlass genommen werden, das betreffende Gesetz auch in jenen Punkten zu ändern, die den Vollstreckungshilfeverkehr mit Nicht-EU-Staaten beträfen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein