Berlin: (hib/STO) Die Rechte des Parlaments zur Kontrolle der Geheimdienste sollen nach dem Willen der Großen Koalition und der FDP gestärkt werden. Dazu haben die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP gemeinsame Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes ( 16/12412) und zur "Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes" ( 16/12411) vorgelegt. Sie sollen am Freitag im Bundestagsplenum zusammen mit Vorlagen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) in erster Lesung beraten werden. Während der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion ( 16/12189) gleichfalls auf eine wirksamere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste abzielt, will die Linksfraktion mit ihrer Vorlage ( 16/12374) dem PKGr ein Vetorecht einräumen, bei dem ein Fünftel der Mitglieder des Gremiums eine Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verhindern könnte.
Koalition und FDP sehen in ihren Vorlagen neben der Verankerung des PKGr in der Verfassung durch einen neuen Grundgesetzartikel unter anderem bessere Selbstinformationsrechte des Gremiums vor. So soll das bisherige einfache Recht des PKGr auf Akteneinsicht zu einem Anspruch auf Herausgabe von Akten und Daten auch im Original erweitert und das Befragungsrecht des Gremiums gegenüber Mitarbeitern der Nachrichtendienste sowie der Bundesregierung und anderer Bundesbehörden ausgebaut werden. Auch sollen die PKGr-Mitglieder ein gesetzlich festgeschriebenes "jederzeitiges Zutrittsrecht zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste des Bundes" erhalten. Mitarbeiter der Dienste sollen sich zudem jederzeit direkt - ohne Umweg über die Behördenspitze - an das Gremium wenden können.
Ferner wollen Koalition und FDP klarstellen, dass die Bundesregierung ihren Informationspflichten gegenüber dem Kontrollgremium "unverzüglich nachzukommen" hat. Dabei soll das PKGr in Berichten an das Gesamtparlament ausdrücklich darauf eingehen können, inwieweit die Regierung ihren Berichtspflichten nachgekommen ist. Bei Meinungsverschiedenheiten mit der Regierung über Rechte und Pflichten aus dem Gesetz soll das Gremium zudem das Bundesverfassungsgericht anrufen können.
Vorgesehen ist von den drei Fraktionen daneben, die Möglichkeiten des Gremiums zur Information der Öffentlichkeit "maßvoll" auszubauen. Dazu soll es eine "verbesserte Regelung zur Veröffentlichung von Bewertungen und Berichten" erhalten und bei Bedarf jederzeit dem Bundestagsplenum Bericht erstatten können. Auch soll jedes PKGr-Mitglied das Recht haben, Bewertungen der Mehrheit des Gremiums durch ein Sondervotum zu ergänzen.
Schließlich sollen die PKGr-Mitglieder nach den Vorstellungen von Union, SPD und FDP "organisatorisch entlastet und professionell unterstützt" werden. Dazu soll ihnen die Hinzuziehung von Mitarbeitern ermöglicht werden. Auch soll gesetzlich sichergestellt werden, dass dem Gremium "die notwendige Personal- und Sachausstattung zur Verfügung steht".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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