Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll die Beachtung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze sicherstellen. Dies beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss am Freitagmorgen einstimmig. Er bezog sich dabei auf die Feststellungen des Bundesrechnungshofes (BRH) zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2007 ( 16/11000), den die Abgeordneten zustimmend zur Kenntnis nahmen.
Danach verbesserte sich die finanzielle Lage des Bundes wegen den 2007 günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter. Vor allem aufgrund des gestiegenen Steueraufkommens gehe die Deckungslücke (Nettokreditaufnahme zuzüglich Privatisierungserlöse) im Bundeshaushalt zurück. Ein hoher Anteil der Ausgaben sei allerdings nach wie vor durch Sozialleistungen und Zinslasten gebunden. Im Finanzplanungszeitraum müsse der Bundeshaushalt Belastungen und Risiken in erheblicher Größenordnung schultern. Zudem bilde der auf über 930 Milliarden Euro angewachsene Schuldenstock eine erhebliche Hypothek für künftige Haushalte. Um die Neuverschuldung künftig wirksamer zu begrenzen, sollte noch in dieser Legislaturperiode eine neue Schuldenregel auf den Weg gebracht werden, schlägt der BRH in seinen Bemerkungen vor. "Das ursprüngliche Haushaltsgesetz 2007 sah Einnahmen und Ausgaben des Bundes von 270,5 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von bis zu 19,6 Milliarden Euro vor", schreibt der BRH rückblickend. Um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" zu schaffen, sei ein Nachtragshaushalt notwendig gewesen. Gleichzeitig seien dadurch Mittel für national bedeutsame Kulturinvestitionen veranschlagt und die Steuereinnahmen angepasst worden. Das Nachtragssoll habe danach bei 272,3 Milliarden Euro und die Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme bei 14,4 Milliarden Euro gelegen. Für Investitionsausgaben seien 26,5 Milliarden Euro veranschlagt worden.
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