Berlin: (hib/STO) Das "Gemeinsame Internetzentrum" (GIZ) deutscher Sicherheitsbehörden soll nach dem Willen der FDP-Fraktion auf eine "verfassungsgemäße gesetzliche Grundlage" gestellt werden. In einem Antrag ( 16/12471) verweist die Fraktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 (1 BvR 370/07) zur heimlichen Beobachtung des Internet. Darin betonten die Karlsruher Richter der Vorlage zufolge, dass es einer Ermächtigungsgrundlage bedürfe, "wenn Informationen, die durch die Sichtung allgemein zugänglicher Inhalte gewonnen wurden, gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuziehung weiterer Daten ausgewertet werden und sich daraus eine besondere Gefahrenlage für die Persönlichkeit des Betroffenen ergibt".
Da dies laut FDP-Fraktion beim GIZ der Fall ist, soll der Bundestag dem Antrag zufolge der Auffassung der Bundesregierung widersprechen, dass aus dem Urteil "keine speziellen Konsequenzen zu ziehen" seien. Das GIZ soll durch die Beobachtung einschlägiger Websites Informationen zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus beschaffen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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