Berlin: (hib/STO) Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sind nach Einschätzung der Bundesregierung "in der Regel leicht zu erfüllen". Dazu zählten ein "sechs- bis achtjähriger Aufenthalt, Deutschkenntnisse, staatsbürgerliche Kenntnisse, keine erheblichen Vorstrafen und grundsätzlich Unterhaltsfähigkeit", erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12376) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12153). Diese Voraussetzungen entsprächen dem europäischen Standard.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein