Berlin: (hib/BOB) Mit der Briefwahl von Strafgefangenen beschäftigt sich eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/12414). Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die "ganz weitgehenden Beschränkung" einer Bevölkerungsgruppe vor dem Hintergrund der Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl beurteilt. Ob die Regierung einen gesetzgeberischen Regelungsbedarf sieht, um die "Wahlpost" eines Gefangenen (Wahlbenachrichtigung, Wahlscheinantrag, Wahlschein, Stimmzettel) unter ein Überwachungsverbot zu stellen, möchte die Fraktion in diesem Zusammenhang auch erfahren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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