Berlin: (hib/BOB) Die Linksfraktion will die Bedeutung des Sozialstaatsprinzips für das Gemeinwesen im Grundgesetz konkretisieren. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion ( 16/12375) vor. In der Präambel des Grundgesetzes solle künftig zu lesen sein: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden, der Gerechtigkeit und der Solidarität in der Welt zu dienen, hat sich das Deutschen Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." In Artikel 3 des Grundgesetzes ("Gleichheit vor dem Gesetz") werde das Diskriminierungsmerkmal der "sozialen Stellung" eingefügt. Derselbe Artikel solle die Pflicht des Sozialstaats zur Förderung sozialer Gleichberechtigung und zum Hinwirken auf die Beseitigung bestehender sozialer Nachteile konkretisieren. Im Grundgesetz werde ferner klargestellt, dass der Staat die Pflicht zur Herstellung einer gerechten Sozialordnung, insbesondere zum Ausgleich sozialer Gegensätze, zur Gewährleistung sozialer Sicherheit und zur Absicherung der allgemeinen Lebensrisiken habe, argumentiert die Linksfraktion.
Im Artikel 109 ("Haushaltswirtschaft in Bund und Ländern") werde festgelegt, dass der Staat bei der Gestaltung der Haushaltwirtschaft die Pflicht habe, den Vorgaben einer gerechten Sozialordnung und einer ausreichenden Finanzierung von Maßnahmen der sozialen Sicherheit Rechung zu tragen. Schließlich werde das Grundgesetz in Artikel 20 um Regeln erweitert, die das Verfahren für Privatisierung regeln. Es sei unumgänglich, dass ein solches Regelwerk existiere, um den durch die Privatisierung verursachten Schäden mit "verheerenden" sozialstaatlichen Folgen wirksam entgegenzutreten. Die Neuregelung verpflichte außerdem in bestimmten Fällen zur Überführung privater Unternehmen in die öffentliche Hand, schreibt die Linksfraktion.
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