Berlin: (hib/HLE) Bei weniger als ein Prozent der von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zum Verkauf ausgeschriebenen landwirtschaftlichen Flächen wurde die empfohlene Höchstgröße von 50 Hektar überschritten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12384) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12171) mit. Bei der Preisbildung für landwirtschaftliche Flächen müsse sich die BVVG am EU-Beihilferecht und am aktuellen Marktgeschehen orientieren.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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