Berlin: (hib/SKE) Die Änderung des Heimgesetzes ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch, den 22. April. Die acht eingeladenen Sachverständigen werden über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/12409) zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform beraten. Ziel der Gesetzesänderung ist es, ältere sowie pflegebedürftige oder behinderte Menschen bei Abschluss von Verträgen zu stärken, in denen die Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen an die Überlassung von Wohnraum gebunden ist. Unter den Experten sind unter anderem Jonathan Fahlbusch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Christian Lieberknecht vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und Dieter Lang von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Anhörung beginnt um 12.30 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses und soll um 15.30 Uhr enden. Anmeldung bitte unter familienausschuss@bundestag.de.
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