Berlin: (hib/STO) Die für 2011 geplante Volkszählung ist am Montag, dem 20. April, Thema eines öffentlichen erweiterten Berichterstattergesprächs des Innenausschusses. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Anordnung des Zensus 2011" ( 16/12219) soll es bei der Volkszählung erstmalig nicht zu einer Befragung aller Einwohner kommen. Um die Kosten sowie die Belastungen für die Betroffenen möglichst gering zu halten, solle die Volkszählung vielmehr "im Wesentlichen im Wege der Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister" erfolgen. Befragungen sollten lediglich ergänzend vorgenommen werden.
Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den registergestützten Zensus geschaffen werden. Zu dem Berichterstattergespräch, das ab 16.00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Raum 3.101, stattfindet, werden neben dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar als Sachverständige unter anderem Vertreter des Statistischen Bundesamtes sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland erwartet.
Die letzten Volkszählungen fanden in der Bundesrepublik 1987 und in der damaligen DDR 1981 statt. Da die fortgeschriebenen Bevölkerungszahlen und die darauf aufbauenden Statistiken immer ungenauer würden, sei eine neue Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) erforderlich, um verlässliche Grunddaten für politische und wirtschaftliche Entscheidungen und Planungen zu erhalten, begründet die Regierung den Gesetzentwurf. Zudem schrieben EU-Vorgaben gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählungen für 2011 vor.
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