Berlin: (hib/BOB) Drei Gesetzentwürfe, die sich mit der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, vornehmlich in terroristischen Ausbildungslagern im Ausland, beschäftigen, sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Mittwoch, den 22. April. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen es in ihrem Gesetzentwurf ( 16/11735) den Behörden erleichtern, potenzielle Attentäter in Haft zu behalten. Künftig werde derjenige mit der Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft, der eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitete. Vorgesehen ist, dass unter das neue Strafrecht Menschen fallen sollen, die entweder als Ausbilder in einem sogenannten "Terrorcamp" tätig seien oder sich darin ausbilden ließen, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen. Mit Strafe bedroht sei weiterhin die Herstellung oder das Überlassen bestimmter Stoffe (beispielsweise Viren, Gift und radioaktive Materialen). Die Bundesregierung hat mittlerweile einen eigenen Gesetzentwurf ( 16/12428) vorgelegt, in dem sie die Formulierungen der Regierungsfraktionen übernimmt und die Auffassungen des Bundesrates vorstellt. In einem Gesetzentwurf der Länderkammer ( 16/7958) soll ebenfalls ein Aufenthalt in einem terroristischen Ausbildungslager unter Strafe gestellt werden.
Zu der Anhörung sind eingeladen Kathrin Gierhake vom Rechtsphilosophischen Seminar der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Jürgen Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe; Rainer Griesbaum, Ständiger Vertreter des Generalbundesanwaltes, Bundesgerichtshof aus Karlsruhe; Professor Markus Heintzen von der Freien Universität Berlin, Fachbereich Rechtswissenschaft; Professor Florian Jeßberger von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Lichtenberg-Professur für Internationales Strafrecht und Strafrechtsvergleichung; Anke Müller-Jacobsen, Rechtsanwältin und Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer aus Berlin; Klaus Rogner, Bundesamt für Verfassungsschutz aus Köln; Professor Ulrich Sieber, Direktor und Leiter der strafrechtlichen Abteilung, Max-Planck-Institut Freiburg im Breisgau und Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts aus Wiesbaden. Die Anhörung beginnt um 15 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300. Anmeldung bitte unter rechtsausschuss@bundestag.de
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