Berlin: (hib/WEB) Der staatliche Einsatzbereich unbemannter Fahr- und Luftfahrzeuge könnte schwerpunktmäßig bei Polizei- und Katastropheneinsätzen zur Geländeüberwachung liegen. Für die zivile Nutzung seien die Einsatzmöglichkeiten von privaten oder gewerblichen Nutzern hingegen selbst zu bestimmen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung ( 16/12404) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12192). Die Entwicklung neuer Technologien auf dem Gebiet der unbemannten Fahr- und Luftfahrzeuge sei allerdings Aufgabe der Industrie. Bei der Bundeswehr sei für die Entwicklung eines unbemannten, bodengestützten und autonom vom Bediener einsetzbaren "Mobilen Sensor Systems" und eines Fahrzeugs für Kampfmittelräumkräfte ein Investitionsvolumen im Bundeswehrplan 2009 in Höhe von 63 Millionen Euro eingeplant, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein