Berlin: (hib/STO) Für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Polizeidienststellen oder Feuerwehren sollen nach dem Willen der Bundesregierung nur Funkgeräte eingesetzt werden, die von der zuständigen Bundesanstalt ein entsprechendes Zertifikat erhalten haben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12594) vor, der am 23. April in erster Lesung im Bundestag behandelt werden soll.
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS (BDBOS) hat die Aufgabe, den bundesweit einheitlichen Digitalfunk der Polizeien, Feuerwehren und Rettungskräfte für Bund und Länder aufzubauen und zu betreiben. Störungen beim Betrieb des sogenannten Digitalfunks BOS könnten "unabsehbare Folgen für die öffentliche Sicherheit und speziell für die vor Ort im Einsatz befindlichen Sicherheitskräfte haben", heißt es in der Vorlage. Deshalb seien "höchste Ansprüche" an Leistungsfähigkeit, Sicherheit und störungsfreien Betrieb des Digitalfunks BOS zu stellen. Die Beschaffung der Endgeräte sei aber nicht Aufgabe der Bundesanstalt, sondern obliege Bund und Ländern. Um sicherzustellen, dass diese Geräte die gewünschten Leistungsmerkmale erfüllen, solle ihre Verwendung im Digitalfunk BOS von einer Zertifizierung durch die Bundesanstalt abhängig gemacht werden.
Die Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens und der Inhalt der Zertifikate sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden, die laut Regierungsentwurf nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Länderkammer fordert dagegen in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, die Rechtsverordnung von ihrer Zustimmung abhängig zu machen. Die Bundesregierung betont indes in ihrer Gegenäußerung, eine förmliche Befassung des Bundesrates mit der Zertifizierungsverordnung für "nicht geboten" zu halten.
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