Berlin: (hib/BOB) Erzwungenes "Verschwinden" von Menschen durch den Staat soll besser als bisher bekämpft werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/12592) vorgelegt. In ihm führt sie aus, die Praxis des "Verschwindenlassens" sei nach wie vor weit verbreitet. "Verschwinden" bedeutet etwa die Festnahme einer Person durch die Polizei, nach der die Familie nie wieder ein Lebenszeichen ihres Angehörigen erhält. Diese Praxis habe insbesondere in weltweiten Kampf gegen den Terrorismus und dem Umgang mit Terrorismusverdächtigen neue Aktualität gewonnen, schreibt die Regierung. Grundlage des Entwurfs ist ein Übereinkommen der Vereinten Nationen vom Dezember 2006. Ziel des Abkommens ist unter anderem, eine staatenübergreifende Verfolgung der Täter zu erleichtern. Familienangehörigen der Opfer soll weiterhin ein Informations- und Wiedergutmachungsrecht zugestanden werden. Die UN-Arbeitsgruppe für erzwungenen oder unfreiwilliges Verschwinden habe seit ihrer Gründung im Jahre 1980 fast 52.000 Beschwerden zu Fällen erhalten, die über 90 Staaten in allen Weltregionen beträfen.
Mit diesem internationalen Rechtsinstrument soll laut Gesetzentwurf eine Vorgehensweise wie diese verhindert werden: Ein Regimekritiker wird durch die Polizei, das Militär oder die Geheimdienste festgenommen, danach bestreiten die Verantwortlichen, die Person in Gewahrsam zu haben. Die Menschen "verschwänden" gewissermaßen, so die Bundesregierung. Sie würden anschließend nicht selten gefoltert, oft auch getötet. Wenn Familienangehörige oder Freunde bei den zuständigen Behörden nachfragten, erhielten sie zur Antwort, man wisse nichts über den Verbleib der Person. Dies geschehe, obwohl manchmal anderslautende Indizien vorlägen oder eventuell sogar Zeugen beobachtet hätten, dass Vertreter von staatlichen Sicherheitsorganisationen den Menschen festgenommen hätten. Da die staatlichen Behörden die Verantwortung für Inhaftierungen in der Regel abstritten, sei es für die betroffenen Familienangehörigen schwer nachzuweisen, dass dies eben diese gleichwohl an der Entführung und Inhaftierung beteiligt gewesen seien. Eigener Aussage zufolge engagiert sich die Bundesregierung "konsequent und kontinuierlich" im Kampf gegen derartiges "Verschwindenlassen" von Personen.
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