Berlin: (hib/CHE) Die Teilnehmer des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes "weltwärts" sollen künftig über die gesetzliche Unfallversicherung versichert werden, anstatt wie bisher allein über privatrechtliche Versicherungen abgesichert zu sein. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ( 16/12596). Mit der Tätigkeit im Ausland seien häufig höhere Gefährdungsrisiken verbunden, weshalb die Einbeziehung dieser jungen Menschen in den solidarischen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung geboten sei, begründet die Regierung ihr Vorhaben. Damit verbunden sind unter anderem die Einführung einer gesonderten Meldung der Künstlersozialkasse an die Krankenkassen und die redaktionelle Anpassung an den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Außerdem soll mit dem Gesetzentwurf die verwaltungsaufwändige und uneinheitliche Ausgestaltung der Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft beseitigt werden. Die im Jahr 2002 eingeführte Generalunternehmerhaftung für Beitragsausfälle in der Sozialversicherung sollte die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung erleichtern. Ziel war es, den Generalunternehmer zu veranlassen, dafür zu sorgen, dass der Nachunternehmer seinen sozialversicherungsrechtlichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Möglichkeiten für den Generalunternehmer, sich von der Haftung zu entlasten, soll künftig vereinfacht werden. Ferner sollen für die Haftungsgrenze und die Entlastung künftig einheitliche Regelungen für alle Sozialversicherungszweige gelten.
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