Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Grund, Erträge aus Solarstromanlagen aus der Anrechnung auf vorgezogene Altersrenten herauszunehmen. In ihrer Antwort ( 16/12555) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12262) betont sie, keinen Handlungsbedarf dafür zu sehen, Betreiber einer Solarstromanlage steuerlich besser zu stellen als jeden anderen Gewerbetreibenden. Das verbiete der einkommenssteuerliche Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen, schreibt die Regierung. Für die Anrechnung solcher Einkünfte als Hinzuverdienst bei der Rente gelte die volle Parallelität von Einkommenssteuerrecht und Sozialversicherungsrecht, heißt es weiter.
Die Linke hatte sich in ihrer Anfrage auf Regelungen bezogen, nach denen Einkünfte aus dem Betrieb von Solarstromanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz als Einkünfte aus Gewerbebetrieben oder aus selbständiger Tätigkeit gelten. Als solche seien sie voll anrechnungsfähige Beiträge im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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