Berlin: (hib/CHE) Deutsche, die im Ausland Opfer einer Gewalttat oder eines terroristischen Anschlags werden, können künftig Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geltend machen. Das beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Grünen und der FDP, bei Enthaltung der Linksfraktion stimmte das Gremium für einen entsprechenden Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD ( 16/12273). Dieser sieht neben der Entschädigung von Deutschen außerdem vor, auch Ausländer, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier Opfer einer Gewalttat werden, in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen. "Dieser Kreis muss in angemessener und gerechter Weise erweitert werden", betonte die Union. Deshalb habe man festgelegt, dass auch Menschen, die bis zum dritten Grad mit dauerhaft in Deutschland lebenden Personen verwandt sind, künftig nach dem OEG entschädigt werden können. "Wir haben ein Gesetz, das hoffentlich nie zur Anwendung kommt, aber wenn, dann haben wir ein gutes Gesetz", hieß es von Seiten der Sozialdemokraten. Die Liberalen kritisierten, vor allem mit Blick auf die Lebenspartnerschaften: "Der Kreis der Anspruchsberechtigten ist zu wenig konkret formuliert." Es sei außerdem schade, dass es keinen fraktionsübergreifenden Antrag zu dem Thema gegeben habe. Ihr eigener Antrag "Opferentschädigung bei Terrorakten im Ausland sicherstellen" ( 16/585) wurde mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.
Die Grünen begrüßten die Einbeziehung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in den Kreis der Anspruchsberechtigten des OEG, auch wenn dies "etwas verschämt" unter Hinweis auf das Bundesversorgungsgesetz geschehen sei. Die Fraktion hatte einen eigenen Gesetzentwurf ( 16/1067) vorgelegt, der sich in den Hauptzielen nur geringfügig von dem der Koalition unterscheidet. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalition und der FDP und bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Die Linke betonte, sie teile zwar die Grundausrichtung des Gesetzentwurfs, begründete ihre Ablehnung aber damit, dass er immer noch Ausnahmen vorsehe und nicht alle Opfer in gleicher Weise entschädigt werden sollen.
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