Berlin: (hib/HAU) Der Weg zur Verabschiedung des Zensusanordnungsgesetzes 2011 ist frei. Der Innenausschuss hat am Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 16/12219) in einer durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalition bei Ablehnung der Opposition zugestimmt. Am Freitag wird der Bundestag in dritter Lesung über die Vorlage entscheiden. Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den registergestützten Zensus (Volkszählung) 2011 geschaffen werden. Die benötigten Daten werden dabei im Wesentlichen im Wege der Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsregister erhoben. Ergänzend dazu wird es stichprobenartige Haushaltsbefragungen geben. Die Regierungsvorlage sah eine "1:1-Umsetzung" der EU-Zensusverordnung vor. Darin ist die Abfrage der Religionszugehörigkeit nicht vorgesehen. Sowohl die Kirchen als auch der Bundesrat hatten sich jedoch für eine solche Abfrage, wie es sie auch bei der letzten Volkszählung in der Bundesrepublik im Jahr 1987 gegeben hat, eingesetzt. Dieser Forderung trägt der Änderungsantrag nun Rechnung. Ebenfalls abweichend von der Regierungsvorlage wird der Stichprobenumfang bei den Haushaltsbefragungen von acht Prozent der Bevölkerung auf zehn Prozent erhöht. Bis zuletzt umstritten war die Aufteilung der Kosten für den Zensus zwischen Bund und Ländern. Der gefundene Kompromiss sieht nun eine Erhöhung der Leistungen des Bundes von etwa 84 Millionen auf 250 Millionen Euro vor.
Die Unionsfraktion zeigte sich erfreut über das "gelungene Ende eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens". Bis zur letzten Minute habe man nach einem tragfähigen Kompromiss gesucht, der Bund, Länder und Kommunen gemeinsam befriedigen könne. Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass man bei der Arbeit an dem Gesetz auch unter Zeitdruck gestanden habe, da in den Ländern noch die nötigen Umsetzungsgesetze auf den Weg gebracht werden müssten. Hier setzte auch einer der Kritikpunkte der Linksfraktion an. Nach Aussagen aus den Ländern sei der Zeitplan der Umsetzung "nicht einhaltbar", betonte Die Linke. Zudem komme es als Folge des Gesetzes zu einer weiteren Datenanhäufung. Wenn ein Vorteil des registergestützten Zensus sein soll, dass die Bevölkerung davon nichts merke, offenbare das die "fehlende Transparenz" des Verfahrens. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wäre eine "1:1-Umsetzung" akzeptabel gewesen. So aber steuere man "sehenden Auges" auf eine Verfassungsklage zu, da in mehreren Punkten die Vorgaben aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten würden. So werde die Forderung, dass Daten aus sogenannten Sonderbereichen, wie etwa von Heimbewohnern, Haftinsassen oder Patienten psychiatrischer Einrichtungen, nur in anonymisierter Form erfasst werden dürfen, nicht entsprochen. Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung vor allem mit der ihrer Ansicht nach nicht ausreichenden Abweichungsfestigkeit bei der Befragung. Wenn nicht sichergestellt sei, dass in allen Ländern die Erfassung einheitlich erfolge, führe das zu vielfach "nicht gerichtsfesten Zahlen".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein