Berlin: (hib/STO) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, dringt darauf, die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zuzulassen. In seinem Tätigkeitsbericht 2007 und 2008 appelliert Schaar an Bundestag und Bundesrat, einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung "ohne weitere Abstriche noch in dieser Legislaturperiode" zu verabschieden, wie aus einer Unterrichtung ( 16/12600) hervorgeht. Derzeit ist die Übermittlung oder Nutzung von Daten zulässig, wenn es sich um listenmäßig zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe handelt, die sich auf Beruf, Name, Titel, akademischen Grad, Anschrift, Geburtsjahr und Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser bestimmten Personengruppe beschränken.
Die im Frühjahr und Sommer 2008 bekannt gewordenen Datenschutzskandale, von denen laut Bericht einige personenbezogene Daten von Millionen Bürgern betrafen, hätten den Umfang des Handels mit solchen Daten in das Bewusstsein von Medien, Gesellschaft und Politik gerückt, heißt es in der Vorlage. Darin wird auf einen Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums vom September 2008 zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes verwiesen, der unter anderem auch die grundsätzliche Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs vorgesehen habe. Dieses Gesetzgebungsvorhaben habe zwar in der Öffentlichkeit viel Zuspruch gefunden, sei aber auch auf "heftige Kritik der betroffenen wirtschaftlichen Kreise" gestoßen. Diese hätten "in teils drastischen Stellungnahmen auf ihrer Ansicht nach zu erwartenden Auswirkungen auf Unternehmen und Arbeitsplätze" hingewiesen. "Trotz des heftigen Lobbydrucks" habe die Bundesregierung indes im Dezember 2008 den Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen, der im Kern der ursprünglichen Vorlage des Ministeriums entspreche.
Mit dem Gesetzesvorhaben solle die "Konsequenz aus millionenfachem Datenmissbrauch" gezogen und den Bürgern "die Verfügungsmacht über ihre personenbezogenen Daten ein Stück weit" zurückgegeben werden, wird in dem Bericht betont. Es wäre der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, wenn dieses Vorhaben "doch noch am Widerstand derer scheitern sollte, die erhebliche Gewinne dadurch erzielen, dass sie ohne Zustimmung der Betroffenen mit deren Daten Handel treiben".
Zudem mahnt der Datenschutzbeauftragte in dem knapp 200 Seiten umfassenden Tätigkeitsbericht unter anderem eine "umfassende Modernisierung" des Bundesdatenschutzgesetzes an, das in seiner Grundstruktur aus den 70-er Jahren des vorigen Jahrhunderts stamme. Notwendige Änderungen im Detail könnten eine grundlegende Überarbeitung des Datenschutzrechts einschließlich seiner Kontroll- und Sanktionsmechanismen nicht ersetzen.
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